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(FL) Erzgebirge - Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat auf Grundlage der angekündigten Verfügung des Freistaates Sachsen zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus die definitive Absage aller Veranstaltungen seiner Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie die Schließung dieser Einrichtungen angeordnet. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 20.04.2020.

Vor diesem Hintergrund bleiben die nachfolgenden Einrichtungen der beiden Eigenbetriebe des Erzgebirgskreises ab 18.03.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen:

  • Kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises
    • Kulturhaus Aue
    • Schloss Schwarzenberg
    • Sternwarte Schneeberg
    • Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb.
    • Baldauf Villa Marienberg
    • Kultur- und Freizeitzentrum Lugau
    • Volkskunstschule Schwarzenberg
    • Kreisergänzungsbibliotheken Annaberg-Buchholz
  • Kultureller Bildungsbetrieb des Erzgebirgskreises
    • Volkshochschule (Standorte Annaberg-B., Aue-Bad Schlema, Olbernhau, Schwarzenberg, Stollberg, Zschopau)
    • Kreismusikschule (Standorte Annaberg-B., Aue-Bad Schlema, Stollberg, Zschopau)
    • Medienpädagogisches Zentrum Stollberg
    • Kinder- und Jugendtheater Burattino – TPZ Stollberg

(FL) Erzgebirge/Heilbad Warmbad - Silber-Therme Warmbad ab 17. März 2020 weitgehend geschlossen Die Thermenwelt und Saunalandschaft sowie der Wellnessbereich und das Restaurant der Silber-Therme Warmbad bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Physiotherapie in der Silber-Therme (inkl. Ganzkörperkältekammer) ist jedoch weiterhin geöffnet und steht Patienten werktags zur Verfügung, Terminvereinbarung unter 037369 151-40.

Ebenso bleibt der Gästeservice besetzt und ist werktags 9 – 16 Uhr telefonisch unter 037369 151-15 sowie per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Diese Einschränkungen erfolgen präventiv im Zuge der behördlich vorgegebenen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus‘ und dienen dem Schutz der Gesundheit sowohl der BesucherInnen wie auch der MitarbeiterInnen der Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH.

Die oben genannte Regelung gilt ab sofort und für eine derzeit nicht absehbare Dauer.

2020 03 17 Warmbad

(FL) Erzgebirge/Marienberg - Schließung bis 17. April: Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen

Ab Mittwoch (18. März) werden alle Schulen und Kitas sowie die Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. Kultusminister Christian Piwarz warb um Verständnis. »Wir befinden uns in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen und Flexibilität abverlangt. Nur so können wir die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus verhindern«. Eine Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung und das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de  

Der Minister bittet alle Eltern, Kinder und Schüler umsichtig mit der Situation umzugehen. »Damit die Schließungen auch Wirkung zeigen, bitte ich darum, auf parallele Betreuungsstrukturen oder Freizeitaktivitäten mit größeren Kinderansammlungen zu verzichten. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass alle Beteiligten verständnisvoll mit der Situation umgehen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Zusammenhalt, Unterstützung und Rücksichtnahme sind jetzt entscheidend.«

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.«

Für die Zeit der Schulschließungen wird den Schülern durch die Schulen Lernstoff bereitgestellt, damit die freie Zeit als Lernzeit genutzt werden kann. Der Minister dankte den Lehrern, die durch elektronischen oder analogen Wege mit ihren Schülern im Austausch bleiben.

Die Abiturprüfungen und Prüfungen an den Oberschulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern.

Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt. Für Rückfragen aus der Bevölkerung schaltet das Kultusministerium eine Hotline unter der Nummer 0351-564 69999.

Schulen ab Mittwoch geschlossen

(FL) Erzgebirge/Annaberg-Buchholz - Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat heute (16.03.2020) die am 12.03.2020 auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassene Allgemeinverfügung zur Durchführung von (Groß-) Veranstaltungen im Erzgebirgskreis weiter konkretisiert. Demnach bleibt u. a. die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern untersagt. Neu ist u. a. das Veranstalter von Veranstaltungen mit 75 bis 999 Teilnehmern sind verpflichtet, diese gegenüber dem Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises über einen Fragebogen anzuzeigen.

Diesen Fragebogen stellt der Erzgebirgskreis auf seiner Internetseite unter https://www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung. In den o. g. Fällen erfolgt im Hinblick auf die Durchführung eine Einzelfallentscheidung. Weiterhin muss eine entsprechende Anzeige im Gesundheitsamt 72 Stunden im Voraus erfolgen, um der Gesundheitsbehörde ausreichend Zeit zur Überprüfung des Ansinnens einzuräumen.

Die neue Allgemeinverfügung wurde heute öffentlich bekanntgemacht und kann auf der Website des Erzgebirgskreises abgerufen werden. Vgl.: https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/portal/erzgebirgskreis.de/amtsblatt/2020/Amtsblatt_2020_14.pdf Die Allgemeinverfügung gilt zeitlich unbegrenzt, ihre etwaige Aufhebung wird gesonderte kommuniziert.

Allgemeine Informationen rund um das Coronavirus, sowie wichtige Telefonnummern und Links stellt der Erzgebirgskreis auf seiner Internetseite unter https://www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung.

(FL) Annaberg-Buchholz - Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist das Jobcenter Erzgebirgskreis bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Telefonisch erreichen Sie dieses wie gewohnt über

Annaberg-Buchholz: 03733 831-8888
Aue: 03771 277-8888
Marienberg: 03735 601-8888
Stollberg: 037296 591-8888

Montag, Mittwoch: 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Alle persönlichen Gesprächstermine im Jobcenter entfallen ohne Rechtsfolgen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Sie werden zu gegebener Zeit erneut kontaktiert bzw. eingeladen.
Für dringende Notfälle wird nach vorheriger telefonischer Kontaktierung ein Ansprechpartner in der Dienststelle zur Verfügung stehen. Die Überweisung der bewilligten Leistungen sei gesichert.

Wichtige Unterlagen und Mitteilungen können in den Hausbriefkasten eingeworfen oder per E-Mail an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Im Bedarfsfall können Sie sich über die Voraussetzungen für die sichere elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de/de-kontakt) informieren.

Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung von  auftretenden Infektionsschutzfällen zu gewährleisten und die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes im Landratsamt Erzgebirgskreis weiterhin zu erhalten, wird mit sofortiger Wirkung das Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Für Anfragen zur aktuellen Lage bzw. zum Umgang mit dem Geschehen nutzen Sie bitte die eingerichtete Hotline des Gesundheitsamtes:

Annaberg-Buchholz: 03733 831-4444
Aue: 03771 277-4444

Diese Hotline ist täglich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Für dringend erforderliche Notfälle wird nach vorheriger telefonischer Absprache ein Ansprechpartner im Gesundheitsamt zur Verfügung stehen.
Ebenfalls kann die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genutzt werden.

(FL) Annaberg-Buchholz - Ab Dienstag, den 17. März 2020 bleibt bis auf weiteres bei allen Bussen der RVE mit mehr als einer Tür die vordere Tür geschlossen. Das Unternehmen bittet alle Fahrgäste, die anderen Türen für den Ein- und Ausstieg zu benutzen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Fahrer und Fahrerinnen, damit die Mobilität im Erzgebirgskreis gesichert bleibt. Gleichzeitig wird es bis auf Widerruf nicht mehr möglich sein, Tickets beim Busfahrpersonal käuflich zu erwerben, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Geldwechsel zu minimieren.

Es wird dennoch darauf hingewiesen, dass trotz Einstellung des Fahrscheinverkaufs beim Busfahrer die Fahrscheinpflicht weiterhin besteht. Es gelten die Tarifbestimmungen des VMS. Die Bus-Fahrgäste werden gebeten, die notwendigen Tickets vorab in den Servicebüros sowie mit der App „HandyTicket Deutschland“ zu erwerben. In diesem Zusammenhang sollen die Fahrscheinsortimente Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten genutzt werden.

Derzeit werden weitere Möglichkeiten zum Fahrausweiserwerb an weiteren Unternehmensstandorten geschaffen. Weitere Informationen auch zu eventuellen Veränderungen im Linienverkehr erhalten Sie unter www.rve.de

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