(NFM) Erzgebirge/Sachsen - 23.03.2020 - Information des Sächsischen Staatsministerium für Kultus
Schulen und Kitas (auch Kindertagespflege) sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
Die wesentlichen Änderungen:
1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de
(NFM) Erzgebirge/Sachsen - 23.03.2020 - Drei neue Corona-Fälle im Erzgebirgskreis
Wie das Landratsamt des Erzgebirgskreises sind drei weitere Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet worden.
Dabei handelt es sich um zwei weibliche Personen aus Zwönitz und Jahnsdorf und eine männliche Person aus Schwarzenberg.
Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises ermittelt derzeit mögliche Kontaktpersonen zu diesen Personen. Diese werden ebenfalls vorsorglich in häusliche Isolation versetzt.
Damit steigt die Gesamtzahl infizierter Personen im Erzgebirgskreis auf 55.
(FL) Erzgebirge/Sachsen - Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt!
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Epidemie werden zur Umsetzung eines Kontaktverbotes Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung in Kraft gesetzt. Dadurch soll der physische soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
So ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des Hauses nur noch mit triftigen Gründen möglich. Dazu zählen unter anderem der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden.
Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.
Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent.
Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.
(FL) Marienberg/Erzgebirge - Im MEF Wochenrückblick ist ein Interview mit André Leonhardt zur vorübergehenden Schließung von Filialen und Geschäftsstellen der Erzgebirgssparkasse zu sehen.
Die geänderte Lage bedingt aber weitere Reduzierungen. Es sind ab 23.3.2020 nur noch folgende Geschäftsstellen geöffnet:
(FL) Erzgebirge/Sachsen - Bestätigt sind drei weitere Personen im Erzgebirgskreis, die positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden. Dabei handelt es sich um drei männliche Personen aus Amtsberg (2) und Neukirchen (1). Außerdem um zwei weibliche Personen aus Großolbersdorf und Hohndorf sowie vier männliche Personen aus Großolbersdorf, Mildenau, Thum und Burkhardtsdorf.
Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises ermittelt derzeit mögliche Kontaktpersonen zu diesen Personen. Diese werden ebenfalls vorsorglich in häusliche Isolation versetzt.
Damit steigt die Gesamtzahl infizierter Personen im Erzgebirgskreis auf 49.
(FL) Erzgebirge/Sachsen - Bestätigt sind drei weitere Personen im Erzgebirgskreis, die positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden. Dabei handelt es sich um drei weibliche Personen aus Pockau-Lengefeld (2) und Schneeberg (1). Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises ermittelt derzeit mögliche Kontaktpersonen zu diesen Personen. Diese werden ebenfalls vorsorglich in häusliche Isolation versetzt.
Damit steigt die Gesamtzahl infizierter Personen im Erzgebirgskreis auf 40.